CP Brugg  
 
der Pétanque Club



Clubgründung

Unser Club wurde 1978 durch einige Pétanque-Verrückte in Brugg gegründet. 
Seither ist der Club stetig gewachsen und auch unsere Infrastruktur lässt keine Wünsche mehr offen. So haben wir während des ganzen Jahres Gelegenheit, unserem Sport zu frönen.
Jährlich organisierte Pétanque-Reisen für unsere Clubmitglieder sind bei allen sehr beliebt und immer noch in erlebnisreicher und bleibender Erinnerung.
In der Pétanquelandschaft Schweiz sind wir keine Unbekannten mehr, so haben wir uns  mit verschiedenen Grossanlässen und Meisterschaften einen guten Namen und uns bei vielen Spielern beliebt gemacht.
Auch sportlich konnten wir uns erfolgreich durchsetzen, zeugen doch einige Titel und Pokale davon.


Unser Sommerplatz

Unser Sommerquartier befindet sich in Lauffor direkt hinter dem Restaurant Steinbrüchli. Hier haben wir einen grossen Aussenplatz, der nachts beleuchtet ist, so dass längere Spiele nicht abgebrochen werden müssen.
Auch finden hier unsere Jahresmeisterschaft und diversee Turnieranlässe statt.
Um uns während und nach dem Spiel zu stärken, benutzen wir die gute Küche des Restaurants oder unseren eigenen Clubgrill.
Sogar ein Regenschauer oder Kälte kann uns nicht beeindrucken, steht doch direkt  angrenzend ein Unterstand mit Heizung zur Verfügung, welcher uns vor allzu starken Niederschlägen schützt oder auch wieder aufwärmt. 

Unser Winterplatz

Unser Winterplatz befindet sich in Brugg, genauer gesagt im alten Gewölbekeller des Salzhauses.
In diesem Keller findet in regelmässigen Abständen die Wintermeisterschaft und das Training statt.
Im hinteren Teil ist eine Bar eingebaut, wo sich die abgekämpften Spieler wieder erfrischen können und welche sich auch hervorragend für andere Anlässe eignet.


Unser Vorstand

Unser Vorstand setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen, welche sich regelmässig treffen und einmal im Jahr eine Generalversammlung einberufen.
Jedes Vorstandsmitglied hat sein eigenes Aufgabengebiet.
Natürlich übernehmen auch die anderen Mitglieder einzelne Aufgaben und helfen mit beim Organisieren und Realisieren.


Präsident: Urs Meier
wohnt in: Würenlingen
erreichbar:   P: 056 281 26 84   M: 079 469 16

E-Mail:   meidai@hispeed.ch

Vize Präsident und Aktuar: Urs Gugelmann

wohnt in: Untersiggenthal
erreichbar:  M: 076 373 26 44
E-Mail: gursus@gmx.ch

Kassier: Bruno Kuhn

wohnt in: Untersiggenthal
erreichbar: P: 056 288 13 94   M: 079 362 11 40
E-Mail P:  br.kuhn@bluemail.ch

Spielleiter: Markus Landolt
wohnt in Villigen
erreichbar:    P: 056 284 52 25  M: 079 688 72 86
E-Mail P: markuslandolt57@gmail.com



Unsere Statuten

STATUTEN  2021
Art.1 Name, Sitz und Zweck
1.1 Der "Club de Pétanque de la ville de Brugg" (CPB) ist ein Verein, in dem sich Pétanquespieler zusammenschliessen.
1.2 Der CPB ist politisch sowie konfessionell neutral und unabhängig.                                                                                                                                                                         1.3 Sitz des Clubs ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten, sofern dieser im Bezirk Brugg wohnt. Ansonsten wird der Wohnsitz eines im Bezirk  Brugg wohnenden Vorstandsmitglied gewählt.

 Art.2 Vereinsbeziehungen
2.1 Der CPB ist  Mitglied                                                                                                                                                                                                                     
       - des Kantonalverbandes Secteur Alémanique de Pétanque (SAP)
       - von Swiss Pétanque (SP)
2.2 Durch die Mitgliedschaft bei SP ist der CPB auch in der Féderation Internationale de Pétanque et de Jeu Provencal (F.I.P.J.P.) vertreten.
2.3 Die Statuten und Reglemente der obenerwähnten Organisationen werden anerkannt, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen des          ZGB stehen.
2.4 Der CPB kann auch anderen in- und ausländischen Organisationen beitreten.

Art.3 Mitgliedschaft
3.1 Aktivmitglieder haben alle Rechte und Pflichten eines Vollmitgliedes. Insbesondere habe sie als Mitglieder des obersten Verwaltungsorgans             - der Generalversammlung (GV) -   das aktive und passive Wahl- und Stimmrecht. Sie können eine Spielerlizenz des Landesverbandes (SP)                beantragen und dürfen das Clubtenue tragen und unterstehen der Beitragspflicht.
3.2 Ehrenmitglieder haben dieselbe Rechte wie Aktivmitglieder mit Ausnahme der Beitragspflicht.
3.3 Junioren (Mädchen und Knaben) sind lizenzberechtigt, haben jedoch kein Stimm und Wahlrecht. Die Beiträge werden durch  die                                  Generalversammlung bestimmt. Der Übertritt von den Junioren zu den Aktiven erfolgt gemäss Art.3.6 .
       Die Juniorenmitgliedschaft endet in dem Jahr, in dem der 17. Geburtstag vollendet ist. Für Jugendliche in Ausbildung kann  die                            
       Mitgliedschaft bis zum Jahr des 25. Geburtstages ausgedehnt werden. Ausnahmen werden vom Vorstand geregelt.
3.4 Passivmitglieder haben weder das aktive noch das passive Stimm- und Wahlrecht. Die Beiträge für Passivmitglieder werden vom Vorstand                 festgelegt. Vorstandsmitglieder haben stets das aktive und passive Wahlrecht.
3.5 Die Aktivmitgliedschaft ist beim Vorstand zu beantragen. Junioren- und Passivmitglieder werden auf mündliches Gesuch vom Vorstand                  aufgenommen.
3.6 Aufnahmen von Aktivmitgliedern sowie die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgen durch Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen der           ordentlichen GV.
3.7 Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der GV vom Club ausgeschlossen werden wegen unehrenhaften Verhaltens                    innerhalb oder ausserhalb des Vereinslebens, wegen Verstosses gegen die Clubinteressen oder gegen die Weisungen des Vorstands. Bei                    Beschlussfassung gelten die Bestimmungen des Art.68 ZGB ausgedehnt auf die Ehegatten der in gerader Linie verwandten Personen.

Art.4 Lizenzen
Aktivmitglieder und Junioren des CPB können eine Spielerlizenz von SP beantragen. In begründeten Fällen kann diese Regelung auf Passivmitglieder ausgedehnt werden. Die Lizenz berechtigt den Inhaber, sich an offiziellen Pétanqueveranstaltungen im In- und Ausland zu beteiligen.

Art.5 Organisation
5.1 Oberstes Organ des Clubs ist die jährlich einzuberufende ordentliche Generalversammmlung, die unter anderem folgende Geschäfte behandelt:
       5.11 Entgegennahme von Jahresbericht und Jahresrechnung
       5.12 Wahl oder Bestätigung des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
       5.13 Festsetzung der Jahresbeiträge, eventuelle Statutenänderungen.
       5.14 Orientierung über die Planung für das kommende Vereinsjahr.

5.2 Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand. Es können Beschlüsse gefasst werden über:
      5.21 Gegenstände die auf der Tagesordnung bezeichnet sind.
      5.22 Traktandierte Anträge, die mindestens eine Woche vor der Generalversammlung beim Präsidenten eingereicht  worden sind.
      5.23 einen Antrag für eine Statutenänderung, der mindestens 4 Wochen vor der GV  beim Präsidenten eingereicht worden ist.                                      5.24  Anträge, die an der Versammlung selbst gestellt werden und von einer Mehrheit der Stimmberechtigten zur Beschlussfassung                                       akzeptiert werden (ohne Statutenänderung)
5.3 An der Generalversammlung besitzen Ehren- und Aktivmitglieder je eine Wahlstimme. Junioren und Passivmitglieder besitzen kein Stimm- und       Wahlrecht.
5.4 Bei Beschlussfassung gilt die einfache Mehrheit der abgegeben Stimmen. Für Statutenänderungen ist die Zweidrittelmehrheit erforderlich.
       Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.
5.5 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder verlangt (Art.64 ZGB).

Art.6 Vorstand
6.1 Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern. Der Präsident führt den Vorsitz. Der Aktuar und der Kassier sind stets Mitglieder des        Vorstandes. Der Vorstand kann durch einen Vizepräsidenten, durch den TK-Chef und durch Beisitzer ergänzt werden, wobei der Vizepräsident             auch Aktuar oder Kassier sein kann.
6.2 Der Vorstand führt die Geschäfte des Clubs, regelt die Zeichnungsberechtigung und versammelt sich nach Bedarf auf Einladung des Präsidenten        oder eines anderen Vorstandmitgliedes. Er bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand ordnungsgemäss gewählt ist.
6.3 Bei Vorstandsbeschlüssen gilt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident den Stichentscheid.            Der Präsident hat ausserdem ein Vetorecht. Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 3 Mitgliedern.
6.4 Das Ausgabentotal über welches der Vorstand verfügen kann, wird von der Generalversammlung festgesetzt.

Art.7 Technische Kommission
7.1 Die technische Kommission (TK) besteht aus 2 Mitgliedern, einem technischen Leiter und einem Beisitzer.
7.2 Die TK konstituiert sich selbst. Sie organisiert und betreut den Spielbetrieb. Sie organisiert und leitet die clubinternen Turniere.

Art.8 Finanzen
Die Erträgnisse des Clubs setzen sich wie folgt zusammen:
8.1 Ordentliche Mitgliederbeiträge
8.2 Freiwillige Zuwendungen
8.3 Erträge aus Veranstaltungen
8.4 Werbeeinnahmen
8.5 Zinsen auf dem Vereinsvermögen
Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen.

Art.9 Clubtenue
Ein Clubtenue gehört zur Ausrüstung der Aktiv- und Ehrenmitglieder. Über die Beschaffung neuer Tenues entscheidet die Generalversammlung. Die Kosten für neue Tenues teilen sich der Club, die Mitglieder und die Sponsoren.

Art.10 Auflösung
Im Falle einer Auflösung des Clubs, die ausser von Gesetzes wegen nur mit Zustimmung von drei Vierteln aller Stimmberechtigten geschehen kann, fällt das nach Abzug der Auflösungskosten verbleibende Clubvermögen nach Beschluss der Generalversammlung an eine Einrichtung zur Förderung des Pétanque oder an eine gemeinnützige Organisation der Schweiz. 

Art.11 Schlussbestimmungen
In allen Fällen, in welchen die vorliegenden Statuten keine Bestimmungen enthalten, trifft der Vorstand eine dem Gesetz sowie dem Sinn und Zweck des Clubs entsprechende Regelung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Art.60ff ZGB.

Diese Statuten wurden von der ordentlichen Generalversammlung des Club de Pétanque de la ville de Brugg am 26. 10. 2021 genehmigt und ersetzen die bisherigen.

Für den Vorstand
Der Präsident: Roland Keller
Der Aktuar: Bruno Misteli